InterCrisler Meeting Point
Häufige Fragen
Vor der Messe
Wie kann ich bei einer Messe/Veranstaltung mitmachen?
Wenn Sie sich bereits über unsere Homepage beworben haben, sind Sie nach einem kurzen Gespräch mit uns, automatisch in unserem E-Mail Verteiler.
Die Jobanfragen erhalten Sie per Mail mit den ganzen Eckdaten. Wenn Ihnen eine Messe zusagt, können Sie sich auf die Mail zurückmelden oder telefonisch. Das Ganze wird mit einem Auftrag verbindlich gemacht.
Was sind die Kriterien, um bei IC arbeiten zu können?
Sie müssen (angehender) Student/in sein, Schüler/in oder Auszubildende/r.
Können meine Freunde mit mir zusammen arbeiten?
Die Zusammenarbeit ist möglich, aber eine 100% Garantie gibt es nicht. Es ist einerseits abhängig davon, wie viele Positionen beispielsweise offen sind oder wie früh bzw. spät Sie sich gemeldet haben.
Wann erhalte ich mehr Details über meinen Einsatz?
Vorab erhalten Sie den sogenannten Auftrag, mit der Job verbindlich für Sie wird. In diesem Auftrag erhalten Sie schon einmal die ersten Details. Die restlichen Informationen, gibt es in einem kurzen Briefing, welches Ihnen per Mail zugeschickt wird.
Was mache ich, wenn ich krank werde?
Geben Sie uns so früh wie möglich Bescheid und am besten telefonisch, denn wir müssen für Ersatz garantieren. Des Weiteren benötigen wir ein Attest, welches unverzüglich zu uns geschickt werden muss.
Wann erhalte ich meine Stundenliste, mein Messeticket und meine Einsatzkleidung?
Es gibt mehrere Optionen. Entweder erhalten Sie vorab die Unterlagen per Mail mit dem Briefing und die Kleidung per Post. Oder es findet eine Einweisung am Messevortag statt, wo Sie alles erhalten werden vor Ort.
Werden Fahrtkosten erstattet oder eine Unterkunft gestellt?
Fahrtkosten werden nur erstattet, wenn dies vorher vereinbart wurde mit uns oder es bereits im Auftrag enthalten ist. Dies kann in allen möglichen Formen erfolgen, sei es eine Belegerstattung oder eine Kilometerpauschale etc.
Während der Messe
Bei wem muss ich mich an- und abmelden?
Vor Ort befindet sich entweder ein/e Projektleiter/in, ein/e Teamleiter/in oder der /die Ansprechpartner/in. Meistens stellen sich die Verantwortlichen Personen immer vor. Falls es noch unklar ist können Sie sich auch jederzeit bei uns melden.
An wen wende ich mich bei Fragen und Schwierigkeiten?
Wenn es Schwierigkeiten vor Ort gibt, dann wenden Sie sich an den jeweilige/n Teamleiter/in. Sind es Schwierigkeiten bezüglich Krankheit, Lohnabrechnung – sprich Dinge die nicht vor Ort sind, wenden Sie sich bitte an uns.
Wie wird meine Arbeitszeit notiert?
Die Arbeitszeit wird vom Ansprechpartner vor Ort notiert. Deshalb müssen Sie sich immer an- und abmelden.
Wie funktionieren die Pausen und werden diese vergütet?
Bei einem Einsatz von mehr als sechs bis zu neun Stunden steht Ihnen eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten zu. Ab einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden haben Sie Anspruch auf 45 Minuten Pause. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Pausen werden nicht vergütet. Alle Pausenzeiten müssen mit dem Ansprechpartner vor Ort abgesprochen werden.
Was ist mit Verpflegung während der Arbeitszeit?
Grundsätzlich können Sie sich selber Verpflegung mitbringen für die Pause. Wenn es Verpflegung vor Ort geben sollte, wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ist ein Ticket für den ÖPNV auf dem Messeticket dabei?
In manchen Tickets ist der ÖPVN mit inbegriffen. Die meisten besitzen ein Semesterticket bzw. Schülerticket. Ansonsten erfolgt die Anreise auf eigene Kosten.
Kann ich meine Unterlagen bei der Messe abgeben?
Die Unterlagen können abgegeben werden wenn ein/e Teamleiter/in oder Projektleiter/in vor Ort ist. Beim Kunden können Sie die Unterlagen nicht abgeben!
Ich komme mit meinem Ausweis nicht auf das Messegelände. Was soll ich tun?
Bitte kontaktieren Sie den Ansprechpartner vor Ort oder unser Büro.
Nach der Messe
Allgemein
Was mache ich mit der Einsatzkleidung und der Stundenliste?
Die Stundenliste und Kleidung können entweder nach der Messe bei uns abgegeben werden, wenn ein Projektleiter vor Ort ist. Ansonsten muss die Kleidung per Post zurückgeschickt werden. Wird die Kleidung per Post geschickt, sollte vorab die Stundenliste per Mail an uns geschickt werden, damit wir die Stunden schonmal auswerten können. Das persönliche vorbeibringen ist ebenfalls möglich.
Allgemeines zur Lohnabrechnung
Wann erhalte ich mein Gehalt?
Ihr Gehalt buchen wir immer zur Monatsmitte des darauffolgenden Monats nach Ihrem Arbeitseinsatz. Wenn Sie bspw. Im Juli gearbeitet haben, erhalten Sie Mitte August Ihr Gehalt. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung nur erfolgt, wenn Ihre Lohnunterlagen vollständig sind.
Woher weiß ich, ob meine Lohnunterlagen vollständig sind?
Ihre Lohnunterlagen bestehen aus dem Rahmenarbeitsvertrag, dem Merkblatt für Gefahren, Ihrer IBAN, dem Rentenversicherungszettel, einer Bescheinigung (Schule/Ausbildung/Studium/Zwischenphase) und dem Steuer-ID Zettel mit Ihren ELStAM-Angaben. Sie können zu den Bürozeiten bei uns anrufen und nachfragen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Ggf. senden wir Ihnen fehlende Dokumente zu, die Sie uns zurückschicken, damit Ihr Lohn nachträglich freigegeben werden kann.
In welcher Beschäftigungsart bin ich bei IC angestellt?
Bei InterCris stellen wir Sie über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis an. Dabei dürfen Sie bis zu 70 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt sein ohne Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Meine Lohnabrechnung stimmt nicht. Was muss ich tun?
Auch uns passieren einmal Fehler. Bitte melden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt bei Fr. Averbeck – im Idealfall schicken Sie direkt mit, welche Start- und Endzeiten Ihres Einsatzes Sie sich notiert haben, damit das Missverständnis schneller aufgeklärt werden kann.
Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Was mache ich nun?
Damit wir Ihnen Ihre Unterlagen zukommen lassen können, brauchen wir stets Ihre aktuellen Daten (Name, Adresse, Kontoverbindung). Bitte melden Sie sich per Mail bei uns und teilen Ihre Änderungswünsche mit; wir nehmen diese dann im System auf.
Fragen zu Lohndokumenten
Wann erhalte ich meine Lohnabrechnung?
Die Lohnabrechnung wird auch immer Mitte des Monats des darauffolgenden Monats nach Ihrem Arbeitseinsatz per Post verschickt. Bitte haben Sie ein paar Tage Geduld, bis Sie die Lohnabrechnung per Post erhalten, bevor Sie sich mit Fragen zu Ihrem Gehalt an uns wenden. Manche Fragen erübrigen sich durch die Lohnabrechnung.
Kann ich Unterlagen auch digital schicken?
Nein, wir können die Unterlagen immer nur im Original akzeptieren. Die einzige Ausnahme ist die Bescheinigung (Schule/Ausbildung/Studium/Zwischenphase), die wir auch gerne digital annehmen. Bitte schicken Sie diese als Scan bzw. pdf und nicht als Foto.
Ich benötige erneut eine Lohnabrechnung oder eine Lohnsteuerbescheinigung. Was muss ich tun?
Eine erneute Ausstellung der entsprechenden Unterlagen kostet Sie 10€. Bitte überweisen Sie diese unter Angabe Ihres Namens und welche Bescheinigung Sie wünschen an IBAN DE58 4645 1012 0009 0233 00 BIC WELADED1MES, Sparkasse Meschede.
Im Lohnpaket hieß es, die Dokumente müssen bis zum 05. des nächsten Monats vorliegen. Das schaffe ich nicht. Was kann ich tun?
Für die pünktliche Lohnabrechnung benötigen wir zwingend Ihre Steuer-ID (elfstellige Zahl). Bitte schicken Sie uns diese zunächst per Mail zu. Danach können Sie auch noch die Lohnunterlagen per Post nachschicken und Ihr Lohn wird um die Zeit verzögert freigegeben, wie die Lohndokumente bei uns postalisch eingehen. Ohne die Steuer-ID vorab per Mail müssen Sie einen weiteren Monat für die Lohnabrechnung warten.
Sonderfälle
Ich habe bereits einen Nebenjob. Kann ich bei IC zusätzlich arbeiten?
Natürlich, das ist möglich. Bitte geben Sie uns direkt an, ob und auf welcher Steuerklasse Ihr Nebenjob abgerechnet wird. Klassischerweise wird ein Minijob (520€) nicht über das Lohnsteuersystem abgerechnet und Sie werden bei uns dann auf Steuerklasse 1 abgerechnet.
Ich bin familienversichert und habe eine Verdiensthöchstsatzgrenze. Kann ich trotzdem bei IC arbeiten?
Ja, Sie können dennoch bei uns arbeiten, denn die Verdiensthöchstsatzgrenze bemisst sich nur an Beschäftigungen, bei denen Sie Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Bei InterCris sind Sie aber kurzfristig beschäftigt und zahlen dadurch keine Rentenversicherungsbeiträge – dadurch können Sie auch mehr verdienen, als die Verdiensthöchstsatzgrenze.
Ich erhalte Bezüge vom Jobcenter/Arbeitsamt. Kann ich mir bei IC was dazuverdienen?
Nein, das ist nicht möglich.
Ich darf im Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Kann ich trotzdem bei IC arbeiten?
Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Die 20 Stunden pro Woche müssen Sie auf das Jahr mit seinen 52 Wochen verteilt betrachten und dann den Durchschnitt sehen. Wenn Sie also ein paar wenige Wochen im Jahr mehrfach über die 20 Stunden pro Woche kommen, ist dies kein Problem, solange es andere Wochen gibt, in denen Sie gar nicht gearbeitet haben.
Ich bin weder in der Schule noch in Ausbildung oder im Studium. Was für eine Bescheinigung soll ich einreichen?
Wir benötigen eine von Ihnen selbst ausgestellte Bescheinigung über den Status Ihrer Zwischenphase. Folgende Formalia müssen zwingend eingehalten werden:
Folgender Text, der auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann:
„Hiermit erkläre ich …(Name & Geb.-Datum), dass ich mich derzeit zwischen Schule und Studium befinde. Mein Studium werde ich zum ….. beginnen. Die Immatrikulationsbescheinigung/ Zulassung werde ich nachreichen, sobald ich diese erhalten habe. Während der Beschäftigung bei InterCris habe ich keine staatlichen Bezüge erhalten.“
Bitte schicken Sie die Bescheinigung als Anhang per Mail an uns.
- Briefkopf mit Ihrer und unserer Adresse
- Datum
- Unterschrift
Folgender Text, der auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann:
„Hiermit erkläre ich …(Name & Geb.-Datum), dass ich mich derzeit zwischen Schule und Studium befinde. Mein Studium werde ich zum ….. beginnen. Die Immatrikulationsbescheinigung/ Zulassung werde ich nachreichen, sobald ich diese erhalten habe. Während der Beschäftigung bei InterCris habe ich keine staatlichen Bezüge erhalten.“
Bitte schicken Sie die Bescheinigung als Anhang per Mail an uns.
Fragen zu Steuern und Abzügen
Wieso muss ich Steuern zahlen und habe so viele Abzüge?
Jeder arbeitende Mensch in bestimmten Angestelltenverhältnissen muss Steuern zahlen. Bei der kurzfristigen Beschäftigung werden zwar keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, allerdings wird die Lohnsteuer von Ihrem Gehalt abgeführt. Als Grundlage dazu dient die ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), die ganz individuell sind. Ausschlaggebend ist Ihre Steuerklasse, Ihr Einsatzzeitraum und auch die Stundenanzahl, die Sie gearbeitet haben, sodass Sie mit Abzügen um die 25% (Steuerklasse 1) und um die 35% (Steuerklasse 6) rechnen können.
Wann falle ich unter Lohnsteuerklasse 6?
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis haben, bei dem Sie bereits Rentenversicherungsbeiträge zahlen (z.B. als Werkstudent:in) oder Sie bspw. BAföG beziehen, müssen wir Sie auf Steuerklasse 6 abrechnen. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie bereits als Werkstudent einen Minijob haben, nicht bei uns arbeiten sollten, da Sie sonst Teile des BAföG zurückzahlen müssen! Sie werden auch auf Steuerklasse 6 abgerechnet, wenn Sie eine vergütete Ausbildung absolvieren. Bitte informieren Sie sich selbst und teilen uns schriftlich per Mail mit, dass Sie auf Steuerklasse 6 abgerechnet werden müssen, da Sie dafür spezielle Dokumente zugeschickt bekommen werden, die Sie ausgefüllt an uns zurückschicken müssen.
Wieso steht bei Krankenkasse „Knappschaft“?
Die Knappschaft ist die gesetzliche Meldekasse für kurzfristige Beschäftigte. Die Abzüge, die Sie dazu auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, entstehen nur auf Arbeitgeberseite; von Ihrem Nettogehalt wird Ihnen nichts an Krankenkassenbeiträgen abgezogen.
Wie bekomme ich die Lohnsteuer zurück?
Durch einen persönlichen Lohnsteuerjahresausgleich Anfang des kommenden Jahres können Sie die Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Bis zu einem Verdienst von ca. 10.300€ (Jahr 2022) erhalten Sie die Lohnsteuer komplett zurück; darüber hinaus anteilig.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Wieso habe ich immer noch Kirchensteuerabzüge?
Bitte klären Sie Änderung an Ihren persönlichen ELStAM mit dem zuständigen Finanzamt. Wir können an Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen von Hand nichts ändern, sondern nur mit den zurückgemeldeten Informationen des Finanzamtes arbeiten.